Ablauf:

Um Diskretion zu wahren, findet sämtliche Kommunikation im Projekt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Geschäftsführung der S&F-Gruppe, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dipl.-Kfm. Univ. Marcus Seidl und dessen Assistenz statt. Projektstart erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Inhalte:

• Kundenindividuelle Abstimmung und Erarbeitung einer Kurzstellenbeschreibung. S&F-Consulting steht als Ansprechpartner und zur Abstimmung jederzeit zur Verfügung.
• Exekutive Suche von Spezialisten und Führungskräften durch Direktansprache
• Sichtung und Vorauswahl der eingehenden Bewerbungsunterlagen durch S&F-Consulting
• Durchführung strukturierter Interviews zur Vorauswahl geeigneter Bewerber
• Erstellung der jeweiligen Kandidatenprofile und Aufbau eines qualitativ begründeten Bewerber-Rankings
• Präsentation geeigneter Bewerber beim Auftraggeber
• Vorstellungsgespräch der aussichtsreichsten Bewerber beim Auftraggeber (optional unter Mitwirkung von S&F)
• Vertragsverhandlung mit dem am besten geeigneten Bewerber (optional)
• Unterzeichnung des Arbeitsvertrages

Ergebnis: 

Die erfolgreiche Besetzung von Führungspositionen hat eine hohe Priorität – letztendlich entscheidet sie über den Unternehmens- bzw. Bereichserfolg. Neben berufspraktischen und -fachlichen Qualifikationen haben zunehmend betriebswirtschaftliche Kenntnisse an Bedeutung gewonnen. Gleiches gilt für die sog. „soft facts“, die sich u.a. aus den kommunikativen und sozialen Kompetenzen herleiten. Die Suche und Auswahl von geeignetem Personal ist somit eine ganzheitliche Aufgabe. Manchmal fehlt es im Tagesgeschehen an der nötigen Zeit und den entsprechenden Netzwerken, um sich intensiv mit dem Ausschreibungs- und Bewerbungsprocedere zu beschäftigen. Wir entlasten Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Führungskräftesuche. Auf Basis des von Ihnen vorgegebenen Anforderungsprofils suchen wir die für Sie passende Führungskraft und schlagen Ihnen darüber hinaus noch weitere geeignete Kandidaten vor. Wir kennen den Markt und wissen, aus welchem Bewerberpool qualifizierte Bewerber rekrutiert werden können.

 


 

Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden. Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und der abschliessenden Präsentation liegen maximal 90 Tage.  
 

Marcus Seidl, Geschäftsführender Gesellschafter

•          Dipl. Kaufmann •          Fachbuchautor und Dozent für Controlling und Verpflegungsmanagement •          Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK München und Oberbayern •          Regionalleiter des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (DVKC) •          Fachbeirat der Deutschen Hotelakademie •          Aufsichtsrat der dia.Cena GmbH und dia.Domus GmbH, Köln •          Akkreditiertes Mitglied Foodservice Consultants Society International FCSI

REFERENZEN Führungskräftevermittlung u.a.          Apleona HSG Culinaress GmbH, Ottobrunn          Diakonissen Mutterhaus Hensoltshöhe, Gunzenhausen          DJH Rheinland-Pfalz & Saarland          Dussmann-Service Deutschland GmbH, Berlin          Insiva GmbH, Tübingen          Krankenhaus Nordwest, Frankfurt          KMD – Klinikum Mannheim Dienstleistungsgesellschaft mbH          Kreiskrankenhaus Wörth a. d. Donau          LEW Gastronomie Augsburg          Schuler‘s GastZoonomie          Stephanus Services Gesellschaft mbH, Berlin          Stierlen GmbH, Rastatt          Universitätsklinikum Heidelberg          WISAG Catering Holding GmbH & Co. KG, Düsseldorf          WIVO Wirtschafts- und Versorgungsdienst GmbH, Hamm
 

S&F-Consulting Modernes Verpflegungsmanagement GmbH USt-IdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 223179235 Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt, HRB 191174 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Marcus Seidl, Geschäftsführender Gesellschafter & Ulrich Fladung, Geschäftsführender Gesellschafter

 
 

Informationen zum Datenschutz für Kunden und Lieferanten gem. Art. 13 DSGVO Sehr geehrte Kunden und Lieferanten, nach Art. 13 DSGVO sind wir verpflichtet, Sie als Bewerber über die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren: 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des Betrieblichen Datenschutzbeauftragten Verantwortlich für die Verarbeitung ist: Die S&F-Gruppe: S&F-Modernes Verpflegungsmanagement GmbH und S&F-Planungs- & Betriebsführungs- GmbH, vertreten durch Herrn Marcus Seidl und Ulrich Fladung. Den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens erreichen Sie über datenschutz@sundfgruppe. de . 2. Datenkategorien und Zwecke der Datenverarbeitung Die S&F-Gruppe verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. 3. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. 4. Datenübermittlung Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und verbleiben bei der S&F – Gruppe. 5. Datenvernichtung Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. 6. Betroffenenrechte Als betroffene Person haben Sie nach der DSGVO folgende Rechte: Nach Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, über die Zwecke der Verarbeitung, über eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung. Sollten Daten unrichtig oder für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich sein, können Sie deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen. Sie können zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO in Anspruch nehmen. In begründeten Fällen können Sie, soweit die Verarbeitung auf unser berechtigtes Interesse gestützt ist, gem. Art. 21 DSGVO, dieser widersprechen. Bei Fragen zu Ihren Rechten und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte kontaktieren Sie bitte Ihre Personalabteilung oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. 7. Beschwerderechte Sollten Sie Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellen, dann können Sie sich natürlich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten oder an die Aufsichtsbehörde in NRW oder Bayern wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Postfach 606 91511 Ansbach Telefon: +49 (0) 981 53 1300 Telefax: +49 (0) 981 53 98 1300 E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

 
 

Allgemeine Bedingungen für Beratungsleistungen der S&F-Consulting Modernes Verpflegungsmanagement GmbH, Derbystraße 9, 85276 Pfaffenhofen -nachfolgend "S&F" genannt Maßgebende Bedingungen Die Rechtsbeziehungen zwischen S&F und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende allgemeine Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn S&F diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Änderungen unserer Angebote bleiben vorbehalten. Es ist ein schriftlicher Beratungsvertrag abzuschließen. Werden im Einzelfall Beratungsleistungen ohne schriftlichen Vertrag erbracht, gelten für diesen ausschließlich die Bedingungen des Angebotes. Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe des Angebotes eine entsprechende Annahme durch den Auftraggeber erfolgt, ist S&F nicht mehr an das Angebot gebunden. 1. Gegenstand der Beratungsleistungen von S&F S&F erbringt Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Reorganisation des Küchenbereiches und der Speisenversorgung insbesondere in Krankenhäusern sowie Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Der Gegenstand der Beratungsleistung für den Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages ist im einzelnen in der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung definiert. 2. Durchführung S&F wird die Beratungsaufgaben in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber wahrnehmen. S&F wird über ihre Tätigkeit regelmäßig in Form von Präsentationen, Berichten etc. nach näherer Bestimmung in der Leistungsbeschreibung berichten. 3. Pflichten des Auftraggebers 3.1       Der Auftraggeber ist verpflichtet, S&F bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unter-stützen und S&F sämtliche zur Durchführung der Leistung erforderlichen und nützlichen Informationen und Daten bezüglich der Einrichtungen des Auftraggebers vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zu den vorgenannten Daten und Informationen gehört insbesondere auch die Zulieferung aller organisatorischen, buchhalterischen und verwaltungsmäßigen Grunddaten, zu beachtende hausinterne Form-vorschriften und Anordnungen, die für die Durchführung der S&F übertragenen Aufgaben relevant sein könnten, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind. 3.2       Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal die organisatorischen Zielsetzungen und Lösungen dieses Auftrages fach- und termingerecht durchführt und zu evtl. Schulungen sowie zu Gesprächen zur Verfügung steht. 3.3       Behinderungen, Störungen etc. bei der organisatorischen Durchsetzung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gehen ebenso zu seinen Lasten wie die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten der Personalvorhaltung seitens S&F. Letztere sind gesondert zu vergüten. 4. Fristen, Termine 4.1       Angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. 4.2       Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörung, Krankheit sowie sonstige außergewöhnliche Umstände befreien die Vertragspartner für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungs- bzw. Gegenleistungspflicht. Soweit möglich, ist die Leistung, die während der Verhinderung nicht er-bracht werden konnte, nachzuholen. 4.3       Fristen beginnen frühestens mit der Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber gemäß vorstehender Ziffer 3. 4.4       Bei Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind, soweit erforderlich, Regelungen über abweichende Fristen und Termine zu treffen. 5. Honorar 5.1       Für ihre Tätigkeit erhält S&F ein Beratungshonorar nach Aufwand. Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ein fester Umfang oder ein Pauschalhonorar vereinbart ist, versteht sich der dort genannte Beratungsumfang als Schätzung und stellt keine Honorargrenze dar. Sollte für S&F erkennbar werden, dass der geplante Beratungsaufwand wesentlich überschritten werden wird, wird S&F den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und die Vertragspartner werden sich auf eine entsprechende Anpassung verständigen. 5.2       Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Stunden- und Tagessätze der jeweils gültigen Honorarliste von S&F. Bei Beratungsprojekten, die über die Dauer von 12 Monaten hinausgehen, bleibt die Veränderung der Honorarsätze vorbehalten. Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 5.3       Die Rechnungsstellung durch S&F erfolgt monatlich für den jeweils abgelaufenen Monat. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar auf das Konto von S&F bei der Sparkasse Scheyern, IBAN: DE88721516500008158925 BIC: BYLADEM1PAF. 5.4       Unmittelbar nach Auftragserteilung ist S&F berechtigt, bis zu 50% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. 5.5       S&F ist berechtigt, dem Auftraggeber im Verzugsfall Zinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweils gültigen Basis-zinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen ist S&F im Verzugsfall berechtigt, sämtliche Leistungen aus allen vertraglichen Beziehungen zum Kunden bis zur Bezahlung der jeweils fälligen Beträge ohne vorherige Ankündigung sofort einzustellen. 6. Vertraulichkeit 6.1       S&F verpflichtet sich die ihr während ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen über die Verhältnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. 6.2       Von S&F erstellte und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen Präsentationen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die Angebotsunter-lagen. Die Urheberrechte verbleiben bei S&F. Der Auftraggeber ist bei Abschluss eines Beratungsvertrages berechtigt, diese zum Zweck der Umsetzung der Beratungsziele in seinen Betrieben einzusetzen und hierfür zu vervielfältigen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Weiter-gabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung von S&F. 6.3       S&F ist berechtigt, das für den Auftraggeber durchgeführte Beratungsprojekt unter Angabe des Auftraggebers als Referenz für künftige Akquisitionen zu verwenden. 7. Haftung 7.1       S&F wird die ihr obliegenden Aufgaben mit branchenüblicher Sorgfalt wahrnehmen und bemüht sein, den Auftraggeber bestmöglich zu beraten. Eine Haftung für bestimmte Geschäftserfolge wird jedoch nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich, schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. 7.2       S&F haftet auf Schadensersatz nur, soweit ihr oder den von ihr eingesetzten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder soweit sie fahrlässig eine vertragswesentliche Verpflichtung verletzt. Im letzteren Fall ist die Ersatzverpflichtung jedoch begrenzt auf maximal den Betrag des drei-fachen Monatshonorars nach dem Durchschnitt des in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Schadens an S&F gezahlten Honorars, soweit nicht weitergehender Versicherungsschutz bei S&F besteht. 7.3       Vorstehende Vereinbarungen gelten auch, soweit zulässig, für etwaige unmittelbare Ansprüche des Auftraggebers gegen Organe und Mitarbeiter von S&F. 8. Dauer/Beendigung 8.1       Der Beratungsvertrag läuft über die in der Leistungsbeschreibung genannte Dauer. Soweit keine Dauer genannt ist, endet er mit Beendigung des Beratungsprojektes. 8.2       Der Auftraggeber ist berechtigt, den Beratungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Ist eine bestimmte Projektdauer vereinbart bzw. ein bestimmter Beratungsumfang vereinbart, ist der Auftraggeber im Fall der vorzeitigen Kündigung verpflichtet, 6 durchschnittliche Monatshonorare, berechnet nach dem während der Dauer der Beratung gezahlten Honorars, zu vergüten. Die Vergütungspflicht besteht nicht, sofern die Kündigung gem. 8.3 erfolgt. 8.3       Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. 9. Allgemeines 9.1       Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall in gemeinsamer Abstimmung, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 9.2       Soweit in diesem Vertrag oder der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. 9.3       Auf diesen Vertrag und seine Durchführung findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Pfaffenhofen.