Ablauf:
Die klassische Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis zu beenden ist die Kündigung. Wenn die Parteien sich jedoch einvernehmlich und vertraglich einigen, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgesetzt werden soll, nennt man dies Aufhebungsvertrag. Sie senden uns Ihren Aufhebungsvertrag oder den zugrundeliegenden Sachverhalt, den dazugehörigen Arbeitsvertrag (ggfs. Tarifvertrag) zu und erhalten zügig eine erste Einschätzung mit anschließender außergerichtlicher sowie weiterführender Empfehlung. Sollte festgestellt werden, dass eine Korrektur nicht ausreichend ist, erstelle ich Ihnen einen neuen Aufhebungsvertrag anhand Ihrer Bedürfnisse.
Inhalte:
Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der wie ein Arbeitsvertrag durch viele Klauseln geprägt ist. Nur eine falsche Formulierung kann entscheidend sein. Nach Sichtung aller Unterlagen erhalten Sie eine telefonische Beratung. Ich bespreche mit Ihnen problematische Klausel und biete Ihnen Korrekturmöglichkeiten bis zur Vertragserstellung. Zusätzlich empfehle Ihnen wann und wie dagegen vorzugehen ist, wenn eine einvernehmliche Lösung mit dem anderen Vertragspartner nicht möglich ist.
Ergebnis:
Sie erhalten unverzüglich und unkompliziert eine Beratung und bei Bedarf einen Vertragsentwurf zur einvernehmlichen Arbeitsvertragsbeendigung vom Anwalt für Arbeitsrecht zum Festpreis. Ich berate Sie bundesweit. Schildern Sie mir Ihren Fall nach der Beauftragung über die CONSULTING ✪ PLATTFORM per E-Mail oder rufen Sie mich an.