Ziel ist es, ein zukunftsfähiges und für Ihre Einrichtung individuell angepasstes Verpflegungskonzept mit Ihnen zu erstellen. Hierbei wird die Verpflegungskonzeption hinsichtlich aller vorhandenen Bedürfnisse der Gästegruppen aufgebaut und die einzelnen Bedarfe kritisch hinterfragt und ggf. neu festgelegt. Weiterhin ist die strategische und wirtschaftliche Ausrichtung der Verpflegungseinrichtung genauso zu bewerten, wie die damit verbundenen individuellen Strukturen und die qualitativen Aspekte der Speisen- und Getränkeversorgung (zzgl. der hiermit verbundenen Dienstleistungen).
Es sind zudem die logistischen Abläufe und Geschäftsprozesse von der Warenanlieferung, der Vorbereitung, über die Produktion und Verteilung bis zur Be- und Endlieferung einer Speisen- und Getränkeversorgung zu berücksichtigen.
Nach Abwägung aller Aspekte werden zwei möglich Szenarien für Ihren zukünftigen Verpflegungsbetrieb aufgezeigt.
Ablauf:
– Benennung eines für das Projekt verantwortlichen Mitarbeiters Ihrer Einrichtung als Ansprechpartner
– Erfassung und Bearbeitung notwendiger Zahlen, Daten und Fakten sowie die Bereitstellung notwendiger Unterlagen
– Festlegung notwendiger Vor-Ort-Termine
– IST-Analyse des Verpflegungsbetriebes
– Workshop mit den Verantwortlichen des Verpflegungsbereiches – Erstellung Verpflegungskonzeption
– Kalkulatorische Wirtschaftlichkeits-Gesamtbetrachtung nach Branchenwerten & Kennzahlen
– Zusammenfassung aller Gespräche, Workshops und Ausarbeitungen
– Präsentation der Endergebnisse
Inhalte:
– Betrachtung der strategischen & wirtschaftlichen Zielplanung
Es beginnt die Eruierung und Absteckung der budgetären Vorgaben des Auftraggebers zur Umsetzung der Maßnahme, sowie die Festlegung zukünftiger Gäste- & Kundenpotentiale.
– Festlegung des zukünftigen Versorgungsprofils
Das Versorgungsprofil des zukünftigen Verpflegungsbetriebes beinhaltet die Definition der entsprechend angebotenen Leistungen als Umsetzung der Verpflegungsphilosophie.
– Bestimmung der Produktionsphilosophie
Entscheidungen über die Produktionsphilosophie sorgen für die Realisierung eines Alleinstellungsmerkmals (USP) des Verpflegungsbetriebes in der späteren Leistungserstellung.
– Bestimmung der Produktionssysteme
Die Definition der Produktionssysteme wird hier in der maximalen Flexibilität diskutiert. Es wird abgewogen, wie mit minimalem technischem Aufwand maximale Flexibilität in der Systemanwendung generiert werden kann.
– Festlegung der Verteilsystematik
Dabei werden konkrete Anforderungen an Ausgabebereiche (interne und externe Versorgung) innerhalb des Verpflegungsbetriebes festgelegt und unter den entsprechenden Gegebenheiten beurteilt.
– Festlegung der Entsorgungsprozesse
Die Entsorgungs-Systeme werden je Szenario diskutiert und exemplarisch der benötigten Auslegung entsprechend festgelegt.
– Festlegung der Logistik
Die Anforderungen an die Effizienz der Logistik, die Lagergestaltung und die Versorgungswege werden vor dem Hintergrund der neuen Gestaltungsmöglichkeiten kritisch beleuchtet und notwendige bzw. mögliche Prozesse diskutiert.
– Kalkulation Waren-, Personal- und Sachkosten
Im Konzeptionsstadium werden die Waren-, Personal- und Sachkosten auf Basis von Erfahrungs- und Branchenwerten dargestellt und erläutert.
– Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Vollkosten-Kalkulation je abgegebener Verpflegungseinheit. Diese beinhaltet die Betrachtung der Lebensmittel-, Personal-, Sach-, und Logistikkosten, um eine Prognose für die Kosten der Leistungserbringung zu erhalten.
Ergebnis:
Dem Auftraggeber wird eine Ausarbeitung der beiden möglichen Szenarien der zukünftigen Patientenversorgung in einer PowerPoint-Version (PDF-Datei) übergeben. Ebenso alle im Laufe der Projektarbeit erarbeiteten Unterlagen sowie Bilder, welche im Laufe der Betriebsbegehung gemacht wurden.
Der Inhalt ist nicht verfügbar.
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Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden.
Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und dem abschließenden Präsentationstermin liegen rund 5 Monate.
Martin Meyer, Geschäftsbereichsleiter Beratung
• Betriebswirt für Verpflegungsmanagement
• Autor zahlreicher Fachpublikationen
• Leidenschaftlicher Koch
• Kennzahlenorientierter Küchen-Realist
• Über 10 Jahre im Unternehmen
REFERENZEN Prognosestudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Gutachten (Auszug)
Altenzentren der Caritas Hannover (4 Seniorenpflegeeinrichtungen)
Asklepios Klinik Gauting GmbH
BRK Schlossbergklinik Oberstaufen gemeinnützige GmbH
Caritasverband der Erzdiözesen München und Freising e.V.
Chirurgische Klinik Seefeld
Danuviusklinik Ingolstadt
Diakoniekrankenhaus Freiburg
Diakonissenmutterhaus / Ev. Krankenhaus Johannisstift, Münster
DRK Krankenhaus Grevesmühlen gGmbH
DRK Seniorenstift Mark / Hamm
DRK-Kreisverband Oschersleben
Fachklinik Hornheide Münster
Inn-Salzach-Klinikum gGmbH
Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord (vier Krankenhausstandorte)
Klinik Wartenberg
Kliniken Essen-Mitte
Klinikküche Kaufbeuren
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
Klinikum Bayreuth / Krankenhaus Hohe Warte Bayreuth
Klinikum Itzehoe
Klinikum Karlsruhe
Klinikum Leverkusen
Klinikum Neumarkt in der Oberpfalz
Klinikum Saarbrücken
Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen
Krankenhaus am Rosarium Sangerhausen
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg
Krankenhaus Dresden–Friedrichstadt
Kreiskliniken Altötting-Burghausen
Kreisklinik Groß Gerau GmbH
Kreiskrankenhaus Bogen
Kreiskrankenhaus Schrobenhausen
Mathildenhospital Büdingen
Mühlenkreiskliniken Minden
Parkland-Klinik Bad Wildungen
Rotkreuzklinik Lindenberg gGmbH
Rummelsberger Anstalten Schwarzenbruck
Sanatorium Kettenbrücke Innsbruck
Seniorenhaus Kronach
St. Antonius-Hospital Gronau
St. Walburga-Krankenhaus Meschede GmbH
Städtische Kliniken Bielefeld
Theresia-Albers-Stiftung (sechs Seniorenpflegeeinrichtungen)
Universitätsklinikum Freiburg
Universitätsklinikum Heidelberg
S&F-Consulting Modernes Verpflegungsmanagement GmbH
USt-IdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 223179235
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt, HRB 191174
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Marcus Seidl, Geschäftsführender Gesellschafter & Ulrich Fladung, Geschäftsführender Gesellschafter
Allgemeine Bedingungen für Beratungsleistungen
der S&F-Consulting Modernes Verpflegungsmanagement GmbH,
Derbystraße 9, 85276 Pfaffenhofen -nachfolgend "S&F" genannt
Maßgebende Bedingungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen S&F und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende allgemeine Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn S&F diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Änderungen unserer Angebote bleiben vorbehalten. Es ist ein schriftlicher Beratungsvertrag abzuschließen. Werden im Einzelfall Beratungsleistungen ohne schriftlichen Vertrag erbracht, gelten für diesen ausschließlich die Bedingungen des Angebotes. Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe des Angebotes eine entsprechende Annahme durch den Auftraggeber erfolgt, ist S&F nicht mehr an das Angebot gebunden.
1. Gegenstand der Beratungsleistungen von S&F
S&F erbringt Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Reorganisation des Küchenbereiches und der Speisenversorgung insbesondere in Krankenhäusern sowie Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Der Gegenstand der Beratungsleistung für den Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages ist im einzelnen in der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung definiert.
2. Durchführung
S&F wird die Beratungsaufgaben in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber wahrnehmen. S&F wird über ihre Tätigkeit regelmäßig in Form von Präsentationen, Berichten etc. nach näherer Bestimmung in der Leistungsbeschreibung berichten.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, S&F bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unter-stützen und S&F sämtliche zur Durchführung der Leistung erforderlichen und nützlichen Informationen und Daten bezüglich der Einrichtungen des Auftraggebers vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zu den vorgenannten Daten und Informationen gehört insbesondere auch die Zulieferung aller organisatorischen, buchhalterischen und verwaltungsmäßigen Grunddaten, zu beachtende hausinterne Form-vorschriften und Anordnungen, die für die Durchführung der S&F übertragenen Aufgaben relevant sein könnten, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind.
3.2 Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass das von ihm eingesetzte Personal die organisatorischen Zielsetzungen und Lösungen dieses Auftrages fach- und termingerecht durchführt und zu evtl. Schulungen sowie zu Gesprächen zur Verfügung steht.
3.3 Behinderungen, Störungen etc. bei der organisatorischen Durchsetzung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gehen ebenso zu seinen Lasten wie die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten der Personalvorhaltung seitens S&F. Letztere sind gesondert zu vergüten.
4. Fristen, Termine
4.1 Angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
4.2 Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörung, Krankheit sowie sonstige außergewöhnliche Umstände befreien die Vertragspartner für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungs- bzw. Gegenleistungspflicht. Soweit möglich, ist die Leistung, die während der Verhinderung nicht er-bracht werden konnte, nachzuholen.
4.3 Fristen beginnen frühestens mit der Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber gemäß vorstehender Ziffer 3.
4.4 Bei Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind, soweit erforderlich, Regelungen über abweichende Fristen und Termine zu treffen.
5. Honorar
5.1 Für ihre Tätigkeit erhält S&F ein Beratungshonorar nach Aufwand. Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ein fester Umfang oder ein Pauschalhonorar vereinbart ist, versteht sich der dort genannte Beratungsumfang als Schätzung und stellt keine Honorargrenze dar. Sollte für S&F erkennbar werden, dass der geplante Beratungsaufwand wesentlich überschritten werden wird, wird S&F den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und die Vertragspartner werden sich auf eine entsprechende Anpassung verständigen.
5.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Stunden- und Tagessätze der jeweils gültigen Honorarliste von S&F. Bei Beratungsprojekten, die über die Dauer von 12 Monaten hinausgehen, bleibt die Veränderung der Honorarsätze vorbehalten. Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.3 Die Rechnungsstellung durch S&F erfolgt monatlich für den jeweils abgelaufenen Monat. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar auf das Konto von S&F bei der Sparkasse Scheyern, IBAN: DE88721516500008158925 BIC: BYLADEM1PAF.
5.4 Unmittelbar nach Auftragserteilung ist S&F berechtigt, bis zu 50% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
5.5 S&F ist berechtigt, dem Auftraggeber im Verzugsfall Zinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweils gültigen Basis-zinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen ist S&F im Verzugsfall berechtigt, sämtliche Leistungen aus allen vertraglichen Beziehungen zum Kunden bis zur Bezahlung der jeweils fälligen Beträge ohne vorherige Ankündigung sofort einzustellen.
6. Vertraulichkeit
6.1 S&F verpflichtet sich die ihr während ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen über die Verhältnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
6.2 Von S&F erstellte und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen Präsentationen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die Angebotsunter-lagen. Die Urheberrechte verbleiben bei S&F. Der Auftraggeber ist bei Abschluss eines Beratungsvertrages berechtigt, diese zum Zweck der Umsetzung der Beratungsziele in seinen Betrieben einzusetzen und hierfür zu vervielfältigen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Weiter-gabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung von S&F.
6.3 S&F ist berechtigt, das für den Auftraggeber durchgeführte Beratungsprojekt unter Angabe des Auftraggebers als Referenz für künftige Akquisitionen zu verwenden.
7. Haftung
7.1 S&F wird die ihr obliegenden Aufgaben mit branchenüblicher Sorgfalt wahrnehmen und bemüht sein, den Auftraggeber bestmöglich zu beraten. Eine Haftung für bestimmte Geschäftserfolge wird jedoch nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich, schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
7.2 S&F haftet auf Schadensersatz nur, soweit ihr oder den von ihr eingesetzten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder soweit sie fahrlässig eine vertragswesentliche Verpflichtung verletzt. Im letzteren Fall ist die Ersatzverpflichtung jedoch begrenzt auf maximal den Betrag des drei-fachen Monatshonorars nach dem Durchschnitt des in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Schadens an S&F gezahlten Honorars, soweit nicht weitergehender Versicherungsschutz bei S&F besteht.
7.3 Vorstehende Vereinbarungen gelten auch, soweit zulässig, für etwaige unmittelbare Ansprüche des Auftraggebers gegen Organe und Mitarbeiter von S&F.
8. Dauer/Beendigung
8.1 Der Beratungsvertrag läuft über die in der Leistungsbeschreibung genannte Dauer. Soweit keine Dauer genannt ist, endet er mit Beendigung des Beratungsprojektes.
8.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Beratungsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Ist eine bestimmte Projektdauer vereinbart bzw. ein bestimmter Beratungsumfang vereinbart, ist der Auftraggeber im Fall der vorzeitigen Kündigung verpflichtet, 6 durchschnittliche Monatshonorare, berechnet nach dem während der Dauer der Beratung gezahlten Honorars, zu vergüten. Die Vergütungspflicht besteht nicht, sofern die Kündigung gem. 8.3 erfolgt.
8.3 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
9. Allgemeines
9.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall in gemeinsamer Abstimmung, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
9.2 Soweit in diesem Vertrag oder der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
9.3 Auf diesen Vertrag und seine Durchführung findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Pfaffenhofen.
Informationen zum Datenschutz für Kunden und Lieferanten gem. Art. 13
DSGVO
Sehr geehrte Kunden und Lieferanten,
nach Art. 13 DSGVO sind wir verpflichtet, Sie als Bewerber über die Erhebung und
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren:
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des
Betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Verantwortlich für die Verarbeitung ist:
Die S&F-Gruppe: S&F-Modernes Verpflegungsmanagement GmbH und S&F-Planungs- &
Betriebsführungs- GmbH, vertreten durch Herrn Marcus Seidl und Ulrich Fladung. Den
Datenschutzbeauftragten des Unternehmens erreichen Sie über datenschutz@sundfgruppe.
de .
2. Datenkategorien und Zwecke der Datenverarbeitung
Die S&F-Gruppe verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit sie für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich
sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die
Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen
gestattet.
3. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1
lit. b) DSGVO.
4. Datenübermittlung
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und verbleiben bei der S&F – Gruppe.
5. Datenvernichtung
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der
Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
6. Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie nach der DSGVO folgende Rechte:
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person
gespeicherten personenbezogenen Daten, über die Zwecke der Verarbeitung, über
eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung.
Sollten Daten unrichtig oder für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr
erforderlich sein, können Sie deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO)
oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen. Sie können zudem das
Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO in Anspruch nehmen.
In begründeten Fällen können Sie, soweit die Verarbeitung auf unser berechtigtes Interesse
gestützt ist, gem. Art. 21 DSGVO, dieser widersprechen.
Bei Fragen zu Ihren Rechten und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte kontaktieren Sie bitte Ihre
Personalabteilung oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
7. Beschwerderechte
Sollten Sie Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellen, dann können Sie sich
natürlich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten oder an die Aufsichtsbehörde in NRW
oder Bayern wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Postfach 606
91511 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 53 1300
Telefax: +49 (0) 981 53 98 1300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de