Ablauf bei bis zu 15 Teilnehmern:
- TAG 1: Inhouse-Schulung „Das neue Prüfverfahren (Pflege-TÜV) – QdV – QIP – Teil 1
- TAG 2: Inhouse-Schulung „Das neue Prüfverfahren (Pflege-TÜV) – QdV – QIP – Teil 2
Bei 16 bis 30 zu schulende Teilnehmer + 2 Projekttage
Bei 31 bis 45 zu schulende Teilnehmer + 4 Projekttage
Inhalte:
Inhouse-Schulung:
• Die neuen QPR und das neue Prüfsystem
• Die Neustrukturierung der Qualitätsbereiche
• Qualitätsindikatoren (Ergebnisindikatoren, Prozessindikatoren), die fünf Bewertungskategorien,
dreistufige externe Qualitätsdarstellung
• Ablaufprüfverfahren
• Veränderung in der Stichprobenziehung
• Bedeutung der Dokumentation in der Qualitätsprüfung
• Ergebnisdarstellung
Umfang der Präsentation (des Handouts) 112 Folien
Ergebnis:
Ziel ist es, den Herausforderungen der neuen Prüfkriterien und dem neuen Prüfverfahren erfolgreich zu entgegnen. Alle Beteiligten Fachkräfte aus der Pflege und Betreuung mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und auf die Abläufe der neuen Prüfung vorzubereiten, sodass diese die neuen Qualitätsanforderungen und Richtlinien der §§ 115 ff. SGB XI kennen und zielgerichtet anwenden.
Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden.
Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und der Auftaktveranstaltung liegen maximal 30 Tage.
Hülya Heinen
Medizinalfachberufe B.A., Qualitätsauditorin TÜV (PersCert), TQM Coach TÜV, TQMC TÜV, EFQM Assessor TÜV, Excellence Assessor Initiative LEP e.V., Fachautorin, Gutachterin, Trainerin und Dozentin im Sozial- und Gesundheitswesen, zertifizierte Unternehmensberaterin, Multiplikatorin SIS®
Angaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG)
Beratung-Pflege-Qualität
Inhaberin: Hülya Heinen
Großmachnower Str. 79
D 15834 Rangsdorf
Telefon: 033708 / 928-901
Telefax: 033708 / 928-902
EMail: info@beratung-pflege-qualitaet.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Hülya Heinen
SteuerNr.: 050/229/05424 Finanzamt Luckenwalde
Umsatzsteuer-ID: DE261323001
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55, Abs. 2 RStV
Hülya Heinen
Datenschutzerklärung zur Ausübung von Dienstleistungsaufträgen
Für die im Zusammenhang mit der Tätigkeit erlangten Kenntnisse über personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen verpflichtet sich die BPQ (Beratung-Pflege-Qualität) bestehende gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich die BPQ gegenüber dem Kunden zu folgenden Punkten:
1. Anfragen, Reklamationen und Auskunftsersuchen
Anfragen, Reklamationen und Auskunftsersuchen gem. § 34 BDSG werden vom Auftraggeber an den Auftragnehmer weitergeleitet, der diese sachgerecht zu beantworten hat.
2. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Aufgrund von § 53 BDSG ist es dem Auftragnehmer untersagt, personenbezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Auftraggeber bestehen.
3. Keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten vom Auftraggeber erhält, wird er diese ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks gemäß § 47 BDSG verarbeiten. Eine weitergehende Nutzung oder die Weitergabe der Daten an Dritte ist unzulässig. Bei Verdacht einer nicht ordnungsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten behält sich der Auftraggeber vor, das Datenschutzkonzept des Auftragnehmers zu überprüfen.
4. Übergabe und Löschung der Daten
Nach Abschluss der Bearbeitung eines Auftrages werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers übergeben oder gelöscht, soweit diese nicht nach Regelungen des HGB, des BGB oder der AO befristet aufzubewahren sind. Die Aufbewahrungsfristen können 6 Monate bis max. 30 Jahre betragen.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Auftraggeber von Dritten, insbesondere Betroffenen im Sinne der EU-DSGVO, des BDSG und des KDG, in Anspruch genommen wird, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber von solchen Ansprüchen Dritter nach Aufforderung freizustellen. Sonstige Geheimhaltungspflichten werden durch diese Verpflichtung nicht beeinträchtigt.