Ablauf:

Für die Prüfung des Arbeitsvertrages senden Sie mir nach Beauftragung hier auf der CONSULTING ✪ PLATTFORM per E-Mail zunächst den zu prüfenden Arbeitsvertrag und dazu Ihre Fragen oder Anmerkungen. Für die mögliche Einbeziehung der Tarifnormen und Betriebsvereinbarungen schicken Sie mir bitte einen Link oder die Dateien im Anhang. Nach intensiver Prüfung und telefonischer Beratung kennen Sie fraglichen Klauseln, deren Bedeutung und erhalten für bis zu fünf Klauseln Änderungsoptionen.

Inhalte:

Ist ein Arbeitsvertrag einmal unterschrieben, muss die Arbeit zu den Bedingungen geleistet werden, die im Vertrag festgehalten sind. Kommt es später zu Meinungsverschiedenheiten, kommt es auf Kulanz und Verhandlungsgeschick an, um nicht letztendlich gerichtlich streiten zu müssen. Prüfen Sie zunächst, ob alle mündlichen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag enthalten sind. Ich prüfe den Arbeitsvertrag, speziell für Anstellungsverhältnisse im Gesundheitswesen, auf ungünstige oder unwirksame Klauseln und erläutere Ihnen, was diese Klauseln im Arbeitsvertrag bedeuten und wie vorzugehen ist.

Ergebnis: 

Sie erhalten schnell und unkompliziert eine Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht zum Festpreis. Ich berate Sie bundesweit.

 


 

Tarifgebundenheit

mit Tarifbindung, ohne Tarifbindung

Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden. Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und der abschliessenden Präsentation liegen maximal 3 Tage.  
 
Maria Theresia Marhold

Frau Rechtsanwältin Marhold betreut in der Kanzlei Keubke&Marhold die Fachbereiche Arbeitsrecht und Medizinrecht. Sie hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen und vereint die zwei Fachbereiche aufgrund Ihrer Erfahrungen als ehemalige Personalerin eines Konzernkrankenhauses.


 
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