Ablauf:


1. Rücksprache zum aktuellen Investitionsvorhaben und möglichen Fragestellungen der Bank/Aufsichtsgremien


2. Übermittlung der benötigten Datenpakete

– Planungsrechnung des Investitionsvorhabens in bearbeitbarer Version (Excel)
– Erläuterungen der Annahmen zum Investitionsvorhaben
– Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre
-optional §21-Datensatz der letzten 3 Jahre (ggf. nur aus dem letzten Jahr)
– weitere relevante Statistiken der Leistungserbringung bei Bedarf, u.a. OP-Statistik, ambulante Leistungsdaten, Kostendaten etc.

3. Ausarbeitung der Inhalte


4. Rücksprache mit dem Kunden über Zwischenergebnisse (optional)


5. Vorlage des Abschlussberichts und Abschlusspräsentation beim Kunden

Inhalte:

Investitionsvorhaben im Gesundheitsmarkt sind mit zahlreichen Risiken verbunden. Aufgrund der umfassenden Regulierung und den nur geringfügig abschätzbaren Entwicklungen im Markt, müssen Investitionsentscheidungen mit mittel- und langfristigen Laufzeiten besonders abgewogen werden. Eine Änderung der Erlössituation kann zu einem Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen und zu einem Totalverlust der Investitionsmittel führen.

Mit den nachfolgenden Maßnahmen wird die Situation des Unternehmens umfassend auf dessen Risiken geprüft.

Plausibilisierung der Planungsrechnung

– Analyse der Leistungsparameter
– Prüfung auf Rechenfehler
– Benchmarking der Kostendaten

Bewertung der getroffenen Annahmen
– Analyse der Leistungsannahmen
– Analyse der Erlösannahmen und Zahlungsmittelströme
– Analyse der Kostenparameter und möglicher außerplanmäßiger Kosten

Bewertung externer Risiken
– Bewertung der Marktentwicklungschancen
– Bewertung der Wettbewerbssituation
– Bewertung der Effekte von regulatorischen Änderungen
– Bewertung der Effekte durch Personalengpässe und Fluktuationsrisiken

Darstellung der Risiken in einer Bewertungsmatrix mit Eintrittswahrscheinlichkeiten

Ergebnis: 

Der Auftraggeber erhält einen Abschlussbericht, der die Bewertung der einzelnen Aspekte des Investitionsvorhabens ausführlich beschreibt. Die Ergebnisse des Abschlussberichts werden dem Kunden in einer Abschlusspräsentation umfassend veranschaulicht.

Der Abschlussbericht dient als Entscheidungsgrundlage zur Freigabe oder Ablehnung des Investitionsvorhabens und gibt dem Unternehmen die Möglichkeit bei Bedarf Nachbesserungen an der Planungsrechnung vorzunehmen. Mit dem Abschlussbericht können sich die kreditgebenden Institute oder Aufsichtsgremien über eine umfangreiche Prüfung des Investitionsvorhabens rückversichern.


 

Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden. Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und dem abschließenden Präsentationstermin liegen rund 30 Tage.
 
Philipp Köbe absolvierte eine Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen und studierte anschließend Betriebswirtschaftslehre in Köln und Jacksonville (USA). Anschließend erwarb er einen Master in Gesundheitsökonomie von der Universität Dusiburg-Essen und einen Master in Wirtschaftsrecht von der Universität des Saarlandes. Während seines Studiums arbeitete Herr Köbe in zahlreichen Unternehmen des Gesundheitswesens im Bereich der Leistungserbringung. Nach seinem Abschluss nahm er eine Stelle bei einem Tochterunternehmen der Uniklinik Köln an und arbeitete als Projektleiter zu betriebsorganisatorischen Fragestellungen. Anschließend war Herr Köbe in der Unternehmensberatung tätig. Seit November 2018 arbeitet Herr Köbe als Freiberuflicher Unternehmensberater im Gesundheitswesen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Herr Köbe in zahlreichen Organisationen engagiert. Er war unter anderem Mitglied des Young Lions Gesundheitsparlaments und gehört dem Vorstand der Initiative Hashtag Gesundheit e.V. an. Zudem steht er im Austausch mit unterschiedlichen Stiftungen, um die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens maßgeblich mit voranzubringen.  
ANDREAS FEINDT Dr. Andreas Feindt studierte Chemie und hat sich anschließend auf dem Gebiet der pharmazeutischen Chemie promoviert. Herr Dr. Feindt beschäftigt sich seit über zwanzig Jahren sowohl in Beratungsunternehmen, als auch in Krankenhauseinrichtungen mit den Fragestellungen Strategie, Transparenz- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, der Verknüpfung, Analyse und Bewertung betriebswirtschaftlicher Kostendaten, sowie medizinischen Leitungs- und Qualitätsdaten. Herr Dr. Feindt war Projektleiter bei der Rhön-Klinikum AG (konzernübergreifend), Projektleiter bei der Orphoz GmbH (McKinsey & Company. Inc) und Geschäftsführer der lifeline GmbH (Member of ATP architekten  ingenieure) einer auf Betriebsorganisation im Gesundheitswesen spezialisierten Unternehmensberatung. Als freiberuflicher Unternehmensberater berät Herr Dr. Feindt Unternehmen in Bereich Health Care unter mit seinem Unternehmen FEINDT.CONSULTING.
 

Feindt Koebe Partners GbR Langstraße 104 64546 Mörfelden-Walldorf

Geschäftsführer Dr. Andreas Feindt Philipp Köbe Bei der Feindt Koebe Partners GbR handelt es sich um einen Zusammenschluss der freiberuflich tätigen Unternehmensberater Dr. Andreas Feindt und Philipp Köbe. Das Angebot, die Leistungserbringung und die Abrechnung erfolgen im Rahmen der Feindt Koebe Partners GbR. FEINDT.CONSULTING Dr. Andreas Feindt Langstraße 104 64546 Mörfelden-Walldorf PK&C | Philipp Koebe Concept c/o Startplatz Im Mediapark 5 50670 Köln

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Vertragsgegenstand

Durch diesen Vertrag wird die Beauftragung von Dienstleistungen aus dem Bereich Unternehmensberatungsprojekte über die Plattform des Anbieters (CONSULTING

PLATTFORM) geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über das Plattform-System oder über andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbeauftragung dar, das der Anbieter dann durch Auftragsbestätigung annehmen kann. Der Beauftragungsvorgang zum Vertragsschluss umfasst im Plattform-System folgende Schritte:

• Auswahl des Angebots in der gewünschten Spezifikation

• Betätigen des Buttons ‚JETZT BEAUFTRAGEN‘ (Warenkorb)

• Anzeige der Zusammenfassung – Betätigen des Buttons ‚WEITER ZUR KASSE‘

• Eingabe der Rechnungsadresse – Betätigen des Buttons ‚WEITER ZU SCHRITT 2‘

• Auswahl der Bezahlmethode (Rechnung) – Betätigen des Buttons ‚WEITER ZU SCHRITT 3‘

• Überprüfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Eingaben

• Betätigen des Buttons ‚AUFTRAG JETZT SENDEN‘

Es folgt:

• Eingangs-Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist

• Mit der Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

Die automatisch erstellte und versandte Bestellbestätigung stellt keine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung dar. Der Vertrag kommt auch durch die Erbringung der Dienstleistung zustande.

Beauftragungen können neben dem Plattform-System auch über Fernkommunikationsmittel (Telefon/E-Mail) aufgegeben werden, wodurch der

Vorgang zum Vertragsschluss folgende Schritte umfasst:

• Anruf / Übersendung der Beauftragungsmail

• Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist

• Mit der Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

Die automatisch erstellte und versandte Bestellbestätigung stellt keine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung dar. Der Vertrag kommt auch durch die Erbringung der Dienstleistung zustande.

Vertragsdauer

Der Vertrag hat vorbehaltlich einer Kündigung eine Laufzeit von der Dauer eines Beratungsprojektes. Der Gesamtpreis errechnet sich aus den folgenden Komponenten: Festpreis für zeitlichen Aufwand des Projektes zzgl. Eventuell gewählte Optionen.

Vorbehalte

Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen.

Preise

Alle Preise sind Netto-Preise ohne Umsatzsteuer, da sich das Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende richtet und werden zzgl. 19 MwSt. in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Rechnung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit der Auftragsbestätigung verschickt wird, auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Lieferbedingungen

Die Dienstleistung wird umgehend nach bestätigtem Zahlungseingang erbracht.

Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/ oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den ausgewählten Dienstleister hierfür auf den Kunden über. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde hat keine

Möglichkeit selbst direkt auf den gespeicherten Vertragstext zuzugreifen. Der Kunde kann Fehler in der Eingabe während des Bestellvorganges korrigieren. Hierzu kann er folgendermaßen vorgehen: Mitteilung per E-Mail.

Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.

Schutz vertraulicher Informationen

Im Rahmen unserer Tätigkeit werden wir zwangsläufig vertrauliche und nicht öffentliche Informationen miteinander austauschen. Ebenso wie Sie werden wir diese Informationen jederzeit vertraulich behandeln und ausschließlich an unsere jeweiligen Mitarbeiter und Auftragnehmer weitergeben, die diese Informationen für ihre Tätigkeit benötigen und die durch eine schriftliche Vereinbarung zum Schutz der vertraulichen Informationen verpflichtet sind.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, für die der Empfänger den Nachweis erbringen kann, dass diese Informationen

a) öffentlich allgemein zugänglich sind oder werden,

b) von einem Dritten stammen, der in Bezug auf sie keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt,

c) selbständig entwickelt wurden oder werden oder

d) weitergegeben werden müssen, um die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften oder das Befolgen gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher und ähnlicher behördlicher Anordnungen sicherzustellen.

Hinsichtlich Ziffer d) verpflichtet sich der Empfänger der Informationen, die andere Partei (im gesetzlich zulässigen Umfang) schriftlich über diese Anforderung zu informieren und bei deren Bemühungen, die Weitergabe zu verhindern oder deren Umfang einzuschränken, zu unterstützen.

Sicherheitsvorkehrungen für Unternehmen derselben Branche

Da wir für verschiedene Unternehmen derselben Branche tätig sind, können wir unsere Branchenkenntnis kontinuierlich vertiefen und unsere Fähigkeit zur Beurteilung der Herausforderungen, vor denen unsere Kunden stehen, immer weiter verbessern. Wir haben interne Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die es uns ermöglichen, für Kunden derselben Branche tätig zu sein, ohne die Erfüllung unserer Verpflichtungen zum Schutz der Vertraulichkeit erhaltener sensibler Informationen zu gefährden. Dementsprechend gehört es zu unserer Unternehmensphilosophie, keine Exklusivvereinbarungen mit einzelnen Unternehmen in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Bereich zu schließen. Allerdings treffen wir besondere Vorkehrungen, wenn wir für mehrere Kunden im selben Branchensegment tätig sind.

Rechte an Arbeitsergebnissen und geistigem Eigentum

Wir erbringen alle unsere Leistungen für Sie als Kunde von Feindt Koebe Partners, und keine andere Partei gilt in Bezug auf diese Leistungen als unser Kunde. Endfassungen von Präsentationen, Berichten und sonstigen Unterlagen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, werden Ihr Eigentum (nachstehend "Arbeitsergebnisse" genannt). Wir behalten sämtliche Rechte in Bezug auf das zugrunde liegende geistige Eigentum, das in den Arbeitsergebnissen enthalten ist. Unter geistiges Eigentum fallen unsere Kenntnisse von Geschäftsgrundsätzen sowie analytische Konzepte, Herangehensweisen, Methoden, Modelle, Werkzeuge, Prozesse, Erfindungen, Ideen und Formate, die von unserem Beraterteam im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie, für andere Kunden oder im Rahmen eigener Recherchen entwickelt worden sind. Indem wir uns die Rechte an unserem geistigen Eigentum vorbehalten, können wir unseren professionellen Sachverstand zum Nutzen aller unserer Kunden einsetzen.

Obgleich wir Ihnen keine vollständigen Eigentumsrechte an unserem geistigen Eigentum übertragen können, räumen wir Ihnen hiermit ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung des geistigen Eigentums von Feindt Koebe Partners innerhalb Ihres Unternehmens in dem Umfang ein, der erforderlich ist, damit Sie die von uns vorgelegten Konzepte und Empfehlungen umsetzen können.

Sie erklären sich einverstanden, dass wir im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie Methoden, Problemlösungsansätze, Rahmenbedingungen oder sonstige Tools, Benchmarks, Daten oder Informationen auch für uns selbst oder für Dritte entwickeln können. Keine der in den vorliegenden Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen hindert Feindt Koebe Partners daran, solche Materialien oder Informationen zu entwickeln oder weiterzugeben, sofern die weitergegebenen oder offengelegten Materialien keine vertraulichen Informationen von Ihnen enthalten. 

Weitergabe von Arbeitsergebnissen

Sie verpflichten sich, keine Arbeitsergebnisse ohne unsere vorherige Zustimmung, die wir nicht grundlos verweigern werden, an Dritte außerhalb Ihres Unternehmens weiterzugeben. Sofern dies nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, darf in Prospekten, Stimmrechtsvollmachten, Emissionserklärungen oder vergleichbaren Dokumenten und Unterlagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, keine Bezugnahme auf unser Unternehmen erfolgen.

Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung als ungültig, nichtig oder undurchführbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch vollumfänglich in Kraft. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt rückwirkend eine Ersatzbestimmung, die nach dem Sinn und Zweck des Vertrags rechtlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien so nah wie möglich kommt.

Der Vertrag beinhaltet zusammen mit der Angebotsbeschreibung auf der Plattform die gesamte Vereinbarung und Absprache zwischen Ihnen und uns in Bezug auf den Vertragsgegenstand. (Mündliche oder schriftliche) Zusicherungen, Zusagen, Vereinbarungen oder Absprachen, die in diesen Dokumenten nicht genannt sind, besitzen keinerlei Rechtskraft oder Wirkung. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.

 

Datenschutzerklärung zur Ausübung von Dienstleistungsaufträgen: Für die im Zusammenhang mit der Tätigkeit erlangten Kenntnisse über personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen verpflichtet sich Feindt Koebe Partners bestehende gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere verpflichten wir uns gegenüber dem Kunden zu folgenden Punkten: 1. Anfragen, Reklamationen und Auskunftsersuchen gem. § 34 BDSG werden vom Auftraggeber an den Auftragnehmer weitergeleitet, der diese sachgerecht zu beantworten hat. 2. Aufgrund von § 53 BDSG ist es dem Auftragnehmer untersagt, personenbezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Auftraggeber bestehen. 3. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten vom Auftraggeber erhält, wird er diese ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks gemäß § 47 BDSG verarbeiten. Eine weitergehende Nutzung oder die Weitergabe der Daten an Dritte ist unzulässig. Bei Verdacht einer nicht ordnungsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten behält sich der Auftraggeber vor, das Datenschutzkonzept des Auftragnehmers zu überprüfen. 4. Nach Abschluss der Bearbeitung eines Auftrages werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers übergeben oder gelöscht, soweit diese nicht nach Regelungen des HGB, des BGB oder der AO befristet aufzubewahren sind. Die Aufbewahrungsfristen können 6 Monate bis max. 30 Jahre betragen. 5. Haftung Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Auftraggeber von Dritten, insbesondere Betroffenen im Sinne der EU-DSGVO, des BDSG und des KDG, in Anspruch genommen wird, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber von solchen Ansprüchen Dritter nach Aufforderung freizustellen. Sonstige Geheimhaltungspflichten werden durch diese Verpflichtung nicht beeinträchtigt.