Ablauf:
Mit den Fördermitteln des KHZG soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen und speziell in den Krankenhäusern vorangetrieben werden. Dabei ist die Ausgangslage in jedem Haus anders und auch die Zielsetzungen und die Geschäftsmodelle unterscheiden sich.
Mit dem Geschäftsmodell-Check KHZG kommen Sie in drei Schritten zu einer validen Grundlage der Antragstellung (Checkliste):
- Visualisierung Ihres Geschäftsmodells
- Prüfung der Chancen durch das KHZG
- Priorisierung der Maßnahmen
In Anlehnung an das Business Modell Canvas sammle ich Ihre Angaben zu den wesentlichen Elementen Ihres Geschäftsmodells
- Kunden und Nutzen
- Aktivitäten und Ressourcen
- Erlöse, Erlösquellen und Kosten
- Angebote und Partner
und visualisiere sie als Basis für die weiteren Schritte.
Für die sich aus Ihrem Geschäftsmodell ergebenden Leistungsangebote wird dann festgehalten, ob und wenn ja welche Veränderungen Ihre Planung vorsieht oder ob Sie ein Angebot neu aufnehmen wollen. Im Anschluss wird geprüft, inwiefern Sie dafür Fördermittel aus dem KHZG beantragen könnten.
Das Ergebnis der Prüfung – also Ihre Entscheidungen – werden dokumentiert und in eine Maßnahmenplanung überführt, die nach Ihrer Priorisierung abgearbeitet werden kann (Checkliste).
Inhalte:
Der Begriff “Geschäftsmodell” ist ja eher theoretisch und nicht so sichtbar wie ein Organisationsmodell oder ein Leitbild. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass sich die Digitalisierung Ihres Hauses im Einklang mit Ihrem Geschäftsmodell entwickeln sollte.
Deshalb erhalten Sie von mir Excel-Matrizen, in die Sie die Informationen eintragen, die Ihr Geschäftsmodell ausmachen. Hierbei geht es nicht um kleinteilige Daten, sondern eher grundsätzliche Zusammenhänge. Welchen Nutzen wollen wir welchen Kunden bieten? Mit welcher Art Ressourcen oder mit welchen Partnern leisten wir welche Aktivitäten? Wie und mit wem erzielen wir unsere Erlöse? Ich fasse Ihre Informationen so zusammen und ordne sie so an, dass Ihr Geschäftsmodell daraus sichtbar wird und damit weitere Entscheidungen unterstützen kann.
Dieses Vorgehen ermöglicht es Ihnen, Ihr Geschäftsmodell hausintern mit allen wichtigen Entscheidungsträgern abzustimmen und somit auch abzusichern, bevor Sie Investitionen in weitere Digitalisierung beschließen.
Aus der Kombination von Nutzen für Kunden + Aktivitäten und Ressourcen ergeben sich Ihre bestehenden und ggf. zukünftigen Leistungsangebote. Für diese wird nun einzeln aufgeführt, ob Sie für diese Ausbau, Verbesserung, Effizienzsteigerung oder Kostensenkung anstreben. Wenn ja, wird anschließend geprüft, welche Fördertatbestände aus der Richtlinie zum KHZG hierfür herangezogen werden könnten. Wird eine Übereinstimmung gefunden, entscheiden Sie, ob das Vorhaben in die Maßnahmenplanung aufgenommen wird.
Ich erstelle aus Ihren Entscheidungen eine Checkliste, aus der folgendes hervorgeht
- Maßnahme
- Fördertatbestand KHZG
- Verantwortliche/r
- Erfüllungsdatum
Ich empfehle, auch Maßnahmen aufzunehmen, die keinen Anknüpfpunkt in der Förderrichtlinie finden, aber aus Ihrer Sicht doch wichtig sind. Im abschließenden Schritt der Maßnahmen-Priorisierung würden diese kann ggf. niedriger eingestuft werden.
Ergebnis:
Materiell liegen zwei Ergebnisse vor, nämlich Ihr visualisiertes Geschäftsmodell und eine priorisierte Maßnahmenplanung in Form einer Checkliste für die (weitere) Erarbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem KHZG.
Darüber hinaus sichern Sie mit diesem Vorgehen die Antragstellung strategisch ab und stellen sicher, dass hausintern, durch die Beteiligung aller wichtigen Entscheidungsträger, eine größtmögliche Akzeptanz für den Antrag erreicht wird. Nach außen, gegenüber der Bewilligungsbehörde, dokumentieren Sie, dass Ihr Antrag nicht nur den Förderrichtlinien entspricht, sondern auch im Einklang mit Ihrer Digitalisierungsstrategie steht. Möglicherweise kann das bei der Antragsprüfung erheblich zu Ihren Gunsten wirken.
Ich gehe davon aus, dass die Kosten für meine Beratungsleistung in Ihren Antrag aufgenommen werden können. Laut Punkt 5.2 der “Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten” sind Kosten für die Beratungsleistungen bei der Planung, Ausschreibung und Beschaffung des konkreten Vorhabens förderfähig.