Ablauf:

Unabhängig ob Krankenhaus, Praxis oder anderweitig im Gesundheitswesen Tätige. Sie teilen mir die Arbeitsplatzbeschreibung, die damit verbundenen Aufgaben und eigenen Vorstellungen mit. Anhand dessen erstelle ich ein Profil und fertige für Sie einen passenden und verständlichen Arbeitsvertrag.

Inhalte:

Formulare gibt es überall. Diese sind jedoch an die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte anzupassen und nicht auf das Gesundheitswesen mit seinen Besonderheiten zugeschnitten. Ich erstelle anhand Ihrer Bedürfnisse einen Arbeitsvertrag mit angepassten Klauseln. Wir erörtern gemeinsam den für Sie zugeschnittenen Arbeitsvertrag.

Ergebnis: 

Sie erhalten unkompliziert eine Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht zum Festpreis. Ich berate Sie bundesweit. Am Ende erhalten Sie den von mir für Sie entworfenen Arbeitsvertrag zu Ihrer freien weiteren Verwendung.

 


 

Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden. Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und der abschliessenden Präsentation liegen maximal 3 Tage.  
 
Maria Theresia Marhold

Frau Rechtsanwältin Marhold betreut in der Kanzlei Keubke&Marhold die Fachbereiche Arbeitsrecht und Medizinrecht. Sie hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen und vereint die zwei Fachbereiche aufgrund Ihrer Erfahrungen als ehemalige Personalerin eines Konzernkrankenhauses.


 
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