Ablauf bei bis zu 20 Teilnehmern:
  • TAG 1: Inhouse-Schulung „Das neue Prüfverfahren (Pflege-TÜV) – QdV – QIP – Teil 1, max. Teilnehmeranzahl 20
  • TAG 2: Inhouse-Schulung „Das neue Prüfverfahren (Pflege-TÜV) – QdV – QIP – Teil 2, max. Teilnehmeranzahl 20
  • TAG 3: Coaching zur Anforderung, Durchführung und Führen von Fachgesprächen/Interviews mit den Prüfern für Heimleitung, PDLs, WBL, Führungskräfte der Betreuung
  • TAG 4: Coaching zur Anforderung, Durchführung und Führen von Fachgesprächen/Interviews mit den Prüfern für alle Pflegefachkräfte

Bei 21 bis 50 zu schulende Teilnehmer + 2 Projekttage

Bei 51 bis 75 zu schulende Teilnehmer + 4 Projekttage

Inhalte:

Inhouse-Schulung:
• Die neuen QPR und das neue Prüfsystem
• Die Neustrukturierung der Qualitätsbereiche
• Qualitätsindikatoren (Ergebnisindikatoren, Prozessindikatoren), die fünf Bewertungskategorien,
dreistufige externe Qualitätsdarstellung
• Ablaufprüfverfahren
• Veränderung in der Stichprobenziehung
• Bedeutung der Dokumentation in der Qualitätsprüfung
• Ergebnisdarstellung
Umfang der Präsentation (des Handouts) 112 Folien
Coaching:
Üben der Zusammenhänge des Pflegegradmanagements im Zusammenspiel mit AEDLs oder dem Strukturmodell SIS, dabei Vertiefung der Kenntnisse zum Pflegegradmanagement und SIS. Vorbereiten der Übereinstimmung zwischen der Eingabe der Qualitätsindikatoren und dem Fachgespräch mit den Prüfinstanzen anhand von Fallbeispielen.
Ausgabe von Musterdokumentationen und Massnahmeplänen nach individuellen Bedarfen

Ergebnis: 

Ziel ist es, den Herausforderungen der neuen Prüfkriterien und dem neuen Prüfverfahren erfolgreich zu entgegnen. Alle Beteiligten Fachkräfte aus der Pflege und Betreuung mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und auf die Abläufe der neuen Prüfung vorzubereiten, sodass diese in der Lage sind, den Qualitätsanforderungen und Richtlinien der §§ 115 ff. SGB XI Stand zu halten.

 


 

Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden. Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und der Auftaktveranstaltung liegen maximal 30 Tage.  
 
 

Hülya Heinen

Medizinalfachberufe B.A., Qualitätsauditorin TÜV (PersCert), TQM Coach TÜV, TQMC TÜV, EFQM Assessor TÜV, Excellence Assessor Initiative LEP e.V., Fachautorin, Gutachterin, Trainerin und Dozentin im Sozial- und Gesundheitswesen, zertifizierte Unternehmensberaterin, Multiplikatorin SIS®  
 

Angaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) Beratung-Pflege-Qualität Inhaberin: Hülya Heinen Großmachnower Str. 79 D 15834 Rangsdorf Telefon: 033708 / 928-901 Telefax: 033708 / 928-902 EMail: info@beratung-pflege-qualitaet.de Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Hülya Heinen SteuerNr.: 050/229/05424 Finanzamt Luckenwalde Umsatzsteuer-ID: DE261323001 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55, Abs. 2 RStV Hülya Heinen  
 
Datenschutzerklärung zur Ausübung von Dienstleistungsaufträgen Für die im Zusammenhang mit der Tätigkeit erlangten Kenntnisse über personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen verpflichtet sich die BPQ (Beratung-Pflege-Qualität) bestehende gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich die BPQ gegenüber dem Kunden zu folgenden Punkten: 1. Anfragen, Reklamationen und Auskunftsersuchen Anfragen, Reklamationen und Auskunftsersuchen gem. § 34 BDSG werden vom Auftraggeber an den Auftragnehmer weitergeleitet, der diese sachgerecht zu beantworten hat. 2. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Aufgrund von § 53 BDSG ist es dem Auftragnehmer untersagt, personenbezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit für den Auftraggeber bestehen. 3. Keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten vom Auftraggeber erhält, wird er diese ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks gemäß § 47 BDSG verarbeiten. Eine weitergehende Nutzung oder die Weitergabe der Daten an Dritte ist unzulässig. Bei Verdacht einer nicht ordnungsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten behält sich der Auftraggeber vor, das Datenschutzkonzept des Auftragnehmers zu überprüfen. 4. Übergabe und Löschung der Daten Nach Abschluss der Bearbeitung eines Auftrages werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers übergeben oder gelöscht, soweit diese nicht nach Regelungen des HGB, des BGB oder der AO befristet aufzubewahren sind. Die Aufbewahrungsfristen können 6 Monate bis max. 30 Jahre betragen. 5. Haftung Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Auftraggeber von Dritten, insbesondere Betroffenen im Sinne der EU-DSGVO, des BDSG und des KDG, in Anspruch genommen wird, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber von solchen Ansprüchen Dritter nach Aufforderung freizustellen. Sonstige Geheimhaltungspflichten werden durch diese Verpflichtung nicht beeinträchtigt.