Ablauf:

Die klassische Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis zu beenden ist die Kündigung. Wenn die Parteien sich jedoch einvernehmlich und vertraglich einigen, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgesetzt werden soll, nennt man dies Aufhebungsvertrag. Sie senden uns Ihren Aufhebungsvertrag oder den zugrundeliegenden Sachverhalt, den dazugehörigen Arbeitsvertrag (ggfs. Tarifvertrag) zu und erhalten zügig eine erste Einschätzung mit anschließender außergerichtlicher sowie weiterführender Empfehlung. Sollte festgestellt werden, dass eine Korrektur nicht ausreichend ist, erstelle ich Ihnen einen neuen Aufhebungsvertrag anhand Ihrer Bedürfnisse.

Inhalte:

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der wie ein Arbeitsvertrag durch viele Klauseln geprägt ist. Nur eine falsche Formulierung kann entscheidend sein. Nach Sichtung aller Unterlagen erhalten Sie eine telefonische Beratung. Ich bespreche mit Ihnen problematische Klausel und biete Ihnen Korrekturmöglichkeiten bis zur Vertragserstellung. Zusätzlich empfehle Ihnen wann und wie dagegen vorzugehen ist, wenn eine einvernehmliche Lösung mit dem anderen Vertragspartner nicht möglich ist.

Ergebnis: 

Sie erhalten unverzüglich und unkompliziert eine Beratung und bei Bedarf einen Vertragsentwurf zur einvernehmlichen Arbeitsvertragsbeendigung vom Anwalt für Arbeitsrecht zum Festpreis. Ich berate Sie bundesweit. Schildern Sie mir Ihren Fall nach der Beauftragung über die CONSULTING ✪ PLATTFORM per E-Mail oder rufen Sie mich an.

 


 

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Assistenzarzt, Facharzt, Funktionsoberarzt, Oberarzt, Leitender Arzt, Leitender Oberarzt, Chefarzt

Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden. Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und der abschliessenden Präsentation liegen maximal 3 Tage.  
 
Maria Theresia Marhold

Frau Rechtsanwältin Marhold betreut in der Kanzlei Keubke&Marhold die Fachbereiche Arbeitsrecht und Medizinrecht. Sie hat den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen und vereint die zwei Fachbereiche aufgrund Ihrer Erfahrungen als ehemalige Personalerin eines Konzernkrankenhauses.


 
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