Ablauf:

Übersendung einer beispielhaften Anzahl von bereits ausgefüllten Aufklärungsbögen

Prüfung der Bögen.

Benennung von Auffälligkeiten.

Inhalte:

Abstimmung mit den Stationen/Kliniken über die zu übermittelnden Aufklärungsbögen

Prüfung der Bögen anhand den Vorgaben der Rechtsprechung und den Erfahrungen aus den geführten Arzthaftungsprozessen.

Erstellen von Ausfüllungshinweisen.

Bei Bedarf eine oder mehrere Schulungen der Ärzte zur Notwendigkeit und Umfang der Aufklärung mit praktischen Hinweisen zum Ausfüllen der Bögen.

Ergebnis: 

Möglichst gerichtsfestes Ausfüllen der Aufklärungsbögen durch die Ärzte.

 


 

Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden. Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und der abschliessenden Präsentation liegen maximal 14 Tage.  
 
Drei auf das Medizinrecht spezialisierte Anwälte und Ärztin. u.a. Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws, Medizinrecht, Studium Health Care Management, mehr zum Team unter keubke-marhold.de
 
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