Ablauf:
Übersendung einer beispielhaften Anzahl von bereits ausgefüllten Aufklärungsbögen
Prüfung der Bögen.
Benennung von Auffälligkeiten.
Inhalte:
Abstimmung mit den Stationen/Kliniken über die zu übermittelnden Aufklärungsbögen
Prüfung der Bögen anhand den Vorgaben der Rechtsprechung und den Erfahrungen aus den geführten Arzthaftungsprozessen.
Erstellen von Ausfüllungshinweisen.
Bei Bedarf eine oder mehrere Schulungen der Ärzte zur Notwendigkeit und Umfang der Aufklärung mit praktischen Hinweisen zum Ausfüllen der Bögen.
Ergebnis:
Möglichst gerichtsfestes Ausfüllen der Aufklärungsbögen durch die Ärzte.