Ablauf:

1. Übermittlung der Verbrauchsdaten und Abrechnungen von Strom und Gas

2. Analyse der Abrechnungsdaten und Prognose der Einsparungen

3. Vorstellung einer passgenauen Lösung für die erfolgsorientierte Realisierung der Umsatzsteuerpotenziale 

Inhalte:

Die üblichen Verträge mit den Energieversorgern, entweder direkt oder über Plattformen abgeschlossen, inkludieren die Mehrwertsteuer auf alle Bestandteile der Energiekosten, auch auf die, die vom Gesetz her von der Umsatzsteuer befreit sind. Generell werden bei den üblichen Abrechnungen alle Bestandteile einzeln ausgewiesen und dann auf die Summe die Mehrwertsteuer erhoben. Somit ist es nicht möglich, einzelne Bestandteile ohne Umsatzsteuer zu berechnen.

Was also ist zu tun?

Immerhin geht es um 19% von 6,756 ct/kWh bei der EEG-Umlage (2020) und 2,05 ct/kWh bei der Stromsteuer, also rund 1,67 ct/kWh. Eine Senkung des Strompreises um 1,67 ct/kWh ist über Verhandlungen oder Ausschreibungen nicht möglich. Darin liegt das Potenzial begründet, da diese Optimierung unabhängig vom Energieversorger funktioniert. Vergleichbares gilt beim Einkauf von Erdgas: Die Energiesteuer beträgt 0,55 ct/kWh netto, der Mehrwertsteueranteil – und somit das Potenzial – liegt also bei 0,1045 ct/kWh.

Was also ist zu tun?

Insgesamt gibt es 3 Möglichkeiten ohne Lieferantenwechsel diese Potenziale zu heben.

1. Versorgereigenschaft gem. §2 Nr. 1 StromStG

2. Organschaft gem. §2 Abs. 2 Nr. 2 UStG i.V. mit StromStDV

3. Medienlieferung gem. UStG

Wir analysieren Aufwand und Nutzen und stellen Ihnen die für Ihre Rahmendaten optimale Lösung vor. Diese Lösung greift nicht in die Anlagentechnik ein und erfordert weder Investitionen noch einen Lieferantenwechsel. Sie basiert auf einem Vertragswerk, so das sie rein digital abgewickelt werden kann. Es sind keine Vorort-Termine und keine Messungen erforderlich. Alle Abstimmungen können über Videokonferenz abgewickelt werden. Es sind nur wenige Schritte notwendig, diese Lösung lässt sich in 2 spätestens 3 Monaten implementieren. 

Ergebnis: 

Der Auftraggeber erhält einen Lösungsvorschlag mit allen Details. 

 


 

Nach der Online-Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste, mit der alle zur Auftragsbearbeitung notwendigen Informationen und Daten bei Ihnen angefordert werden. Zwischen dem Tag, an dem wir alle Daten von Ihnen erhalten haben und der abschliessenden Präsentation liegen maximal 30 Tage.    
 
Unsere Plattform vereint Unternehmen aller Branchen mit Expertise und Erfahrung von mehreren hundert Mannjahren. Wir arbeiten gemeinsam und bieten Ihnen so einen höheren Nutzen, da wir nicht nur mit Technik und Technologie punkten, sondern auch mit Ingenieursdienstleistungen, Steuer- und Rechtsberatung, Finanzierung und Fördermittel sowie Dokumentation und Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen. Jeder Auftraggeber erhält von uns einen individuellen Ansprechpartner. 
 
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